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Durch die Unterzeichnung des Vertrags von Malta hat die Niederlande sich zum Schutz des archäologischen Erbguts verpflichtet. Es ist nun gesetzlich geregelt, dass die archäologischen Belange bei räumlichen Änderungen nicht vergessen werden dürfen. Das gilt für jeden der Bodeneingriffe tätigt: Sowohl für Privatpersonen, als auch für Betriebe, Projektentwickler und für die (örtlichen) Behörden.
Jeder, der Tätigkeiten verrichtet, die mit dem Boden zusammenhängen, muss damit rechnen, dass möglicherweise archäologisches Erbgut anwesend ist. Diese Tätigkeiten sind z.B. infrastrukturelle Maßnahmen, das Ein- oder Herrichten von Gebieten, andere Baumaßnahmen, das Anlegen von Wohngebieten, aber auch der Bau eines kleines Schuppens. Vorher sollten so früh wie möglich archäologische Untersuchungen des Bodens stattfinden.
Archäologische Untersuchungen bestehen hauptsächlich aus drei Teilen; Schreibtischarbeit, inventarisierende Felduntersuchungen und Untersuchung der Ausgrabungen. Das MUG Ingenieursbüro kann diese Arbeiten allesamt ausführen und richtet sich dabei an den Richtlinien der Niederländischen Qualitätsnorm für Archäologie.